Werbeairport - Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)

 

 

 

Die nachfolgenden AVG gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

 

0. Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

0.1. Jeder uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

0.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

0.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

0.4. Wir übertragen dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

0.5. Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

0.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

 

1. Beauftragung und Mitwirkung

 

1.1  Die Beauftragung durch den Kunden erfolgt schriftlich mit Unterzeichnung eines Angebots.

 

1.2 Der Auftrageber ist verpflichtet, unser Team durch seine Mitwirkung bei der Erbringung der vertraglich verienbarten Leistungen zu unterstützen, sofern und soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags, insbesondere für die Erreichung des damit angestrebten Leistungserfolgs förderlich ist. Sämtliche Daten werden wie in der Auftragsbestätigung vereinbart, gesammelt zur Verfügung gestellt.


1.3
Stellt der Auftraggeber die für die Auftragsdurchführung benötigten Materialien trotz diesbezüglicher Aufforderung nicht innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung oder erbringt er sonstige vereinbarte und / oder von WERBEAIRPORT erbetene Mitwirkungshandlungen im Sinne dieser Regelung nicht, haften wir nicht für eventuelle Schäden, die sich aus einer hierdurch verursachten Verzögerung der Auftragsdurchführung ergeben.

 

1.4 Eine solche Verzögerung berechtigt uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall einer von dem Auftraggeber dauerhafter Verzögerung der Auftragsdurchführung kann WERBEAIRPORT vom Auftraggeber die Vergütung des ihr infolge der Verzögerung etwaig entstehenden Mehraufwands verlangen.

 

1.5 Wird die Auftragsdurchführung grundlegend blockiert, durch fehlende Abschlagszahlungen oder nicht gelieferte Inhalte, ist WERBEAIRPORT berechtigt, nach einer Frist von 6 Wochen ab Auftragsunterzeichnung vom Vertrag zurückzutreten und gleichzeitig ein Ausfallhonorar in Höhe von 1/3 Drittel der beauftragten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen.

 

 

2. Vergütung

 

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage entsprechender Angebote und Auftragsbestätigungen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern abzusehen ist, dass die kalkulierten Kosten die Auftragssumme mehr als 10% übersteigen oder der Leistungsumfang erweitert oder verändert werden soll, erstellen wir ein neues Angebot. Innerhalb der vorgenannten 10% Grenze anfallender Aufwand gilt als genehmigt.

 

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwurfe und ⁄ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

 

2.3. Werden die Entwurfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so sind wir berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung fur die Nutzung und der ursprunglich gezahlten zu berechnen.

 

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die wir für den Auftraggeber erbringen, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

2.5. Die Optimierungsphase bei grafischen Gestaltungen, Layouts und Entwürfen ebenso wie Textkreationen berücksichtigt bis zu 3 Verbesserungen oder Änderungen. Danach fallen zusätzliche Kosten an.

 

 

3. Fälligkeit der Vergütung

 

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

 

Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind für alle Projekte angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1⁄3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1⁄3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1⁄3 nach Ablieferung.

 

Für Neukunden im Erstauftrag, ist ein Abschlagszahlung von 50% mit Beauftragung zu entrichten.

 

3.2. Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

3.3 Gerät der Auftraggeber länger als 14 (vierzehn) Tage mit der Zahlung einer in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, ist WERBEAIRPORT berechtigt, die weitere Auftragsdurchführung einzustellen und sämtliche Leistungen und Leistungsergebnisse zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Verbindlichkeiten einschließlich etwaiger infolge des Verzugs entstandener Verzugsschäden und Verzugszinsen vollständig ausgeglichen wurden..

 

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen gesondert berechnet.

 

4.2. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung im Projekt abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Werbeairport im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

5.4. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfugung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden.

 

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.

 

6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Werbeairport erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Werbeairport berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

7. Haftung

 

7.1. Der Werbeairport verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher

Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

7.2. Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

 

7.3. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

 

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Informationen,

Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Designers.

 

7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer nicht.

 

7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei uns geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzanspruche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Werbeairport.

 

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen

berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 


TERMINAL FÜR WERTSTIFTENDE UNTERNEHMEN

🇩🇪Unser Hauptsitz befindet sich in der Metropolregion Rhein Neckar. Zwischen den Städten Heidelberg und Mannheim sind wir verbunden mit Partnern und vielen Kunden. Unser Team arbeitet bundesweit und international, schnell und zuverlässig in allen kreativen Disziplinen.

🇬🇧Our headquarters are located in the Rhine Neckar metropolitan region. Between the cities of Heidelberg and Mannheim we are connected with partners and many customers. Our team works nationwide and internationally, fast and reliable in all creative disciplines.